Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrter Patient,
das Terminservicegesetz verpflichtet uns zur Einrichtung einer offenen Sprechstunde im Umfang von 5 Zeitstunden pro Kalenderwoche.
Wir möchten Sie über die organisatorische Durchführung der offenen Sprechstunde informieren:
- Die offene Sprechstunde ist nicht nur für neue Patienten gedacht. Auch in der Praxis bekannte Patienten können sich unplanmäßig vorstellen, vor allem bei plötzlichen gesundheitlichen Veränderungen.
- Ein „Freihalten“ von 5 Stunden pro Woche für die offene Sprechstunde ist aufgrund der Vielzahl der in der Praxis dauerhaft behandelten Patienten nicht möglich. Patienten der offenen Sprechstunde müssen sich zwischen Patienten mit Termin einreihen. Das kann zu längeren Wartezeiten führen .
- Es wird nicht immer möglich sein, alle Patienten, die dies wünschen, an einem bestimmten Tag auch anzuhören. Dies hängt von der Kapazität der Sprechstunde ab.
- In der offenen Sprechstunde können keine umfangreichen diagnostischen Maßnahmen erfolgen. Es ist lediglich eine erste ärztliche Einschätzung des gesundheitlichen Problems und die Planung des weiteren Vorgehens möglich.
Je nach Kapazität der Praxis kann es auch sein, dass keine Weiterbehandlung in unserer Praxis möglich ist.