Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte bei jedem Praxisbesuch mit.
Fehlt die Karte oder ist sie ungültig (achten Sie nach einem Umzug auf die aktuelle Adresse!), müssen Sie den Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen erbringen. Nach Ablauf dieser Frist muss ich für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reichen Sie bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhalten Sie die Vergütung zurück.